Rechtsprechung
BFH, 20.06.2011 - VII E 11/11 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- lexetius.com
Streitwert beim Widerruf der Bestellung als Steuerberater - Bestimmtheit einer Kostenrechnung - Keine Anordnung der aufschiebenden Wirkung nach § 66 Abs. 7 Satz 2 GKG bei Zurückweisung der Erinnerung
- openjur.de
Streitwert beim Widerruf der Bestellung als Steuerberater; Bestimmtheit einer Kostenrechnung; Keine Anordnung der aufschiebenden Wirkung nach § 66 Abs. 7 Satz 2 GKG bei Zurückweisung der Erinnerung
- Bundesfinanzhof
GKG § 3 Abs 2, GKG § 66 Abs 7 S 2, GKG § 66 Abs 8
Streitwert beim Widerruf der Bestellung als Steuerberater - Bestimmtheit einer Kostenrechnung - Keine Anordnung der aufschiebenden Wirkung nach § 66 Abs. 7 Satz 2 GKG bei Zurückweisung der Erinnerung
- Bundesfinanzhof
Streitwert beim Widerruf der Bestellung als Steuerberater - Bestimmtheit einer Kostenrechnung - Keine Anordnung der aufschiebenden Wirkung nach § 66 Abs. 7 Satz 2 GKG bei Zurückweisung der Erinnerung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 3 Abs 2 GKG, § 66 Abs 7 S 2 GKG, § 66 Abs 8 GKG
Streitwert beim Widerruf der Bestellung als Steuerberater - Bestimmtheit einer Kostenrechnung - Keine Anordnung der aufschiebenden Wirkung nach § 66 Abs. 7 Satz 2 GKG bei Zurückweisung der Erinnerung - rewis.io
Streitwert beim Widerruf der Bestellung als Steuerberater - Bestimmtheit einer Kostenrechnung - Keine Anordnung der aufschiebenden Wirkung nach § 66 Abs. 7 Satz 2 GKG bei Zurückweisung der Erinnerung
- ra.de
- rewis.io
Streitwert beim Widerruf der Bestellung als Steuerberater - Bestimmtheit einer Kostenrechnung - Keine Anordnung der aufschiebenden Wirkung nach § 66 Abs. 7 Satz 2 GKG bei Zurückweisung der Erinnerung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GKG § 52 Abs. 1; GKG § 66 Abs. 7 S. 2
Bemessung des Streitwertes an voraussichtlichen Einkommenseinbußen bei Widerruf einer Bestellung als Steuerberater - datenbank.nwb.de
Streitwert beim Widerruf der Bestellung als Steuerberater
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- BFH, 18.11.2003 - VII B 79/02
Widerruf der Bestellung als Steuerberater; Gegenstandswert
Auszug aus BFH, 20.06.2011 - VII E 11/11
Mit Beschlüssen vom 18. November 2003 VII B 79/02 (BFH/NV 2004, 361), vom 4. Dezember 2003 VII B 12/03 und vom 15. März 2004 VII B 66/03 (beide nicht veröffentlicht) hat der Senat entschieden, dass der Streitwert beim Widerruf der Bestellung als Steuerberater pauschalierend mit 50.000 EUR anzusetzen sei. - BFH, 18.02.2000 - VII E 2/00
Streitwert bei Rücknahme der vorläufigen Bestellung als Steuerberater
Auszug aus BFH, 20.06.2011 - VII E 11/11
Diese richtet sich u.a. nach den wahrscheinlichen Einkommenseinbußen, die der durch einen Widerruf der Bestellung als Steuerberater Betroffene erleidet (vgl. Senatsbeschluss vom 18. Februar 2000 VII E 2/00, BFH/NV 2000, 975). - BFH, 15.07.2003 - VII E 13/03
Unselbstständiges Zwischenverfahren vor dem BFH; Gerichtsgebühr für Beschwerde
Auszug aus BFH, 20.06.2011 - VII E 11/11
Da die Erinnerung zurückgewiesen wird, kommt eine Anordnung der aufschiebenden Wirkung nach § 66 Abs. 7 Satz 2 GKG nicht in Betracht (Senatsbeschluss vom 15. Juli 2003 VII E 13/03, BFH/NV 2003, 1593).
- BFH, 15.03.2004 - VII B 66/03
Widerruf einer Bestellung als Steuerberater; Bemessung des Gegenstandswerts nach …
Auszug aus BFH, 20.06.2011 - VII E 11/11
Mit Beschlüssen vom 18. November 2003 VII B 79/02 (…BFH/NV 2004, 361), vom 4. Dezember 2003 VII B 12/03 und vom 15. März 2004 VII B 66/03 (beide nicht veröffentlicht) hat der Senat entschieden, dass der Streitwert beim Widerruf der Bestellung als Steuerberater pauschalierend mit 50.000 EUR anzusetzen sei. - BFH, 10.12.2009 - VII R 39/07
Streitwert für Widerruf der Anerkennung einer "großen" …
Auszug aus BFH, 20.06.2011 - VII E 11/11
Soweit der Streitwertkatalog, auf den sich der Kostenschuldner beruft, für den Widerruf der Anerkennung einer Steuerberatungsgesellschaft einen Streitwert von 25.000 EUR ausweist, entspricht dies nicht der Rechtsprechung des Senats (vgl. Senatsbeschluss vom 10. Dezember 2009 VII R 39/07, BFH/NV 2010, 661). - BFH, 04.12.2003 - VII B 12/03
Gegenstandswert bei Widerruf der Bestellung als Stb.
Auszug aus BFH, 20.06.2011 - VII E 11/11
Mit Beschlüssen vom 18. November 2003 VII B 79/02 (…BFH/NV 2004, 361), vom 4. Dezember 2003 VII B 12/03 und vom 15. März 2004 VII B 66/03 (beide nicht veröffentlicht) hat der Senat entschieden, dass der Streitwert beim Widerruf der Bestellung als Steuerberater pauschalierend mit 50.000 EUR anzusetzen sei.
- FG Düsseldorf, 30.12.2021 - 13 Ko 2594/21
Erinnerung gegen den Kostenansatz für die Erhebung einer Klage beim Finanzgericht
Über diese Anträge muss nicht mehr entschieden werden, da aufgrund der vorliegenden endgültigen Entscheidung über die Erinnerung die Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Erinnerung und die einstweilige Einstellung der Beitreibung nicht mehr in Betracht kommt (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 13.06.2000 VIII E 4/00, BFH/NV 2000, 1238 unter 4.;… vom 22.11.2007 X E 11/07, BFH/NV 2008, 246 unter II.3.; vom 20.06.2011 VII E 11/11, BFH/NV 2011, 1723 unter II.3.;… vom 28.05.2019 IX E 1/19, BFH/NV 2019, 843 unter 4.).